Die datenverarbeitende Welt erfährt aktuell durch KI-Anwendungen einen massiven Run. Wir als 3. Julis sehen diesen Trend als zukunftsweisend an und finden, dass die deutsche Wirtschaft dabei partizipieren sollte.
Daher fordern wir, dass alle Gewinne, welche durch KI-Anwendungen und Dienstleistungen gewonnen wurden, nur mit dem europäisch festgelegten Mindeststeuersatz von aktuell 15 % belegt sind. Sollte sich der Steuersatz in der Zukunft auf europäischer Ebene verändern, so ist dies auch für den Steuersatz vorzusehen.
Damit ein Unternehmen diesen Steuervorteil erhalten kann, muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben und analog einer Immobilienunternehmung entweder selbst eine KI betreuen und entwickeln. Hierbei muss der wertschöpfende Anteil des Unternehmens bei über 80 % des Gesamtumsatzes betragen.