Namensfreiheit im deutschen Recht

In das deutsche Recht ist der Grundsatz der Namensfreiheit zu verankern. Namen sind der höchste Ausdruck von persönlicher Individualität, sodass der Staat dort nicht unnötig regulierend eingreifen sollte.

Vor- und Nachname(n) können demnach mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist diese Erklärung vor dem Standesbeamten abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche Kosten z.B. für die Ausstellung einer entsprechenden Urkunde und neuer Ausweise/Pässe).

Das bürokratische und für die Bürger oftmals auch entwürdigende Verfahren der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem NamÄndG wird dadurch obsolet und ist abzuschaffen.

Für die Eintragung eines Künstlernamens ist die in § 9 Abs. 3 PAuswG geforderte Nachweispflicht ersatzlos zu streichen.

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