Freiheit verwirkt nicht – Streichung des Art. 18 GG

Die Grundrechte stellen für uns das Fundament der freiheitlich-demokratischen Werte- und Gesellschaftsordnung dar. Freiheitsrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bilden die tragenden Säulen, ohne die ein durch die Bürgerinnen und Bürger legitimierter, demokratischer Staat nicht denkbar ist. Freiheit ist nichts, was der Staat seinen Bürgern in guten Zeiten schenken und in schlechten Zeiten wieder wegnehmen kann. Freiheit ist ein Grundprinzip, das der Staat zu achten, zu gewährleisten und zu schützen hat. Grundrechte sind unveräußerlich – und das gilt es zu verteidigen.

Die Stabilität unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigen wir nicht, indem wir einen Riss in die tragenden Säulen oder das Fundament dieser Ordnung reißen. In den 70 Jahren des Bestehens unseres Grundgesetzes wurde von der Möglichkeit des Entzugs von Grundrechten nicht einmal Gebrauch gemacht. Dies soll auch für die Zukunft garantiert bleiben. Der Entzug von Grundrechten, wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder auch der Eigentumsgarantie, fördert das extremistische Narrativ, ungehörte Stimme einer schweigenden Mehrheit zu sein.

Mit Blick auf die Meinungsfreiheit und digitaler Kommunikationsplattformen ist es zweifelhaft, wie ein Entzug verhältnismäßig durchgesetzt werden soll. Eine umfassende Antragsprüfung würde das Bundesverfassungsgericht bei größeren Verfahrenszahlen völlig lähmen. Eine Vereinfachung des Entzugsverfahrens wiederum würde die Bedeutung der Grundrechte fundamental in Frage stellen. Jede Ausnahme vom Grundsatz der politischen Waffengleichheit stellt ein potenzielles Einfallstor für möglichen Missbrauch dar. Unsere wehrhafte Demokratie, von den Mitteln des Strafrechts bis zum Parteiverbotsverfahren, hat sich bereits als standhaft genug erwiesen, um jeder Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung effektiv entgegenzutreten. Jede darüber hinausgehende Maßnahme bietet mehr offene Flanken für einen Angriff auf unsere Grundordnung, als es zur Verteidigung dieser beiträgt.

Die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Verrohung des politischen Umgangs und der Sprache besorgt uns sehr. Das Verschieben roter Linien in die Extreme und der Enthemmung des politisch Sagbaren befördert eine steigende Bereitschaft zu körperlicher Gewalt gegenüber Personen anderer politischer Überzeugungen. Das gefährdet die Stabilität des politischen Diskurses und muss mit den Mitteln des Rechtsstaates und der wehrhaften Demokratie beantwortet werden.

Der Entzug von Grundrechten, wie er als Mittel des Kampf gegen Extremismus angestoßen wird und als “vergessenes Instrument” im Grundgesetz verankert ist, gehört nach unserer Überzeugung aber nicht dazu. Wir lehnen den Gedanken ab, dass Freiheitsrechte verwirkbar sind und fordern daher die ersatzlose Streichung von Artikel 18 des Grundgesetzes.

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